Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) den Termin abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.
Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.